Der kleine Drohnenführerschein A1/A3 ist ein EU-weiter Kompetenznachweis für Drohnenpiloten, der für das Fliegen von Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 erforderlich ist. Dieser Nachweis ist obligatorisch für das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 249 Gramm bis maximal 25 kg. Er bestätigt, dass der Pilot über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Drohnen mit geringem Risiko sicher zu steuern. Für Drohnen unter 250 Gramm ist der Führerschein nicht zwingend erforderlich, es sei denn, sie sind mit einer Kamera ausgestattet, die personenbezogene Daten erfassen kann.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2, oft auch als "großer EU-Drohnenführerschein" bezeichnet, ist für Drohnenpiloten erforderlich, die mit Drohnen über 250 Gramm in der Unterkategorie A2 fliegen möchten. Dieses Zeugnis erlaubt es, näher an Menschen zu fliegen als mit dem A1/A3 Kompetenznachweis, allerdings mit bestimmten Einschränkungen.
der STS-Schein auf den "Standard Scenario Schein". Dieser Schein ist ein Bestandteil der europäischen Drohnenregulierung und wird benötigt, wenn Drohnenpiloten spezielle Standard-Szenarien (Standard Scenarios, STS) fliegen möchten. Diese Szenarien sind vorab definierte, risikoreichere Flugeinsätze, die unter bestimmten Bedingungen und Auflagen stattfinden dürfen. Wichtige Punkte zum STS-Schein im Drohnenkontext: Standard-Szenarien (STS): Standard-Szenarien sind spezifische Flugszenarien, die von den Luftfahrtbehörden vorab genehmigt wurden und für die bestimmte Anforderungen und Einschränkungen festgelegt sind. Beispiele für solche Szenarien sind Flüge in der Nähe von Menschenmengen, in dicht besiedelten Gebieten oder außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS - Beyond Visual Line of Sight). Zweck des STS-Scheins: Der STS-Schein stellt sicher, dass der Drohnenpilot die speziellen Anforderungen und Risiken der jeweiligen Standard-Szenarien kennt und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung trifft. Anforderungen: Um den STS-Schein zu erhalten, muss der Drohnenpilot eine spezielle Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen, die das Wissen und die Fähigkeiten für das jeweilige Standard-Szenario abdeckt. Der Pilot muss außerdem nachweisen, dass er die für das Szenario erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Ausrüstungen hat, wie z.B. redundante Systeme, erweiterte Kommunikationsmittel oder spezielle Notfallprozeduren. Genehmigung und Registrierung: Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und Prüfung wird der STS-Schein von der zuständigen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Der Drohnenpilot muss sich und seine Drohne bei der entsprechenden Behörde registrieren, und der Schein muss bei Flügen unter den definierten Standard-Szenarien mitgeführt werden.
Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geographische UAS-Gebiete nach Artikel 15 der Durchführungs- verordnung (EU) 2019/947 i. V. m. § 21h LuftVO zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen im Bundesland Baden-Württemberg
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